Unverbindlicher Beispielrechner
Unser Schulgeld – bewusst niedrig gehalten
Unser Schulgeld besteht aus einem einkommensunabhängigen Sockelbetrag und einem einkommensabhängigen Erhöhungsbetrag. Das Schulgeld wird 12 x im Jahr gezahlt, von September eines Jahres bis August des folgenden Jahres. Ein Geschwisterrabatt wird gewährt. Das Schulgeld wird für max. 3 Kinder berechnet. Ab dem 4. Kind, das zeitgleich unsere Schule besucht, gibt es eine Schulgeldbefreiung. Nach unserer Vorstellung soll der Besuch unserer Schule nicht an der Höhe des Schulgeldes scheitern. Nach Absprache ist daher eine individuelle Reduzierung des Schulgeldes bis zum Schulgeldverzicht möglich.
Schulgeldordnung
(Stand 01/2024)
Das Schulgeld besteht aus einem einkommensunabhängigen Sockelbetrag und einem einkommensabhängigen – sozial gestaffelten – Erhöhungsbetrag.
1. Monatlicher Sockelbetrag
1.1 Grundschule
Monatlicher Sockelbetrag | |
---|---|
erstes Kind | mtl. 99,00 € |
zweites Kind | mtl. 68,00 € |
drittes Kind | mtl. 46,00 € |
ab dem vierten Kind | es wird kein Schulgeld erhoben |
1.2 Realschule
Monatlicher Sockelbetrag | Verzicht | zu bezahlen | |
---|---|---|---|
erstes Kind | mtl. 114,00 € | 48,00 € | 66,00 € |
zweites Kind | mtl. 83,00 € | 35,00 € | 48,00 € |
drittes Kind | mtl. 61,00 € | 25,00 € | 36,00 € |
ab dem vierten Kind | es wird kein Schulgeld erhoben |
1.3 Werkrealschule
Monatlicher Sockelbetrag | Verzicht | zu bezahlen | |
---|---|---|---|
erstes Kind | mtl. 114,00 € | 68,00 € | 46,00 € |
zweites Kind | mtl. 83,00 € | 49,00 € | 34,00 € |
drittes Kind | mtl. 61,00 € | 36,00 € | 25,00 € |
ab dem vierten Kind | es wird kein Schulgeld erhoben |
2. Monatlicher Erhöhungsbetrag
Zusätzlich zu dem Sockelbetrag wird ein sozial gestaffeltes Schulgeld erhoben, das sich sowohl nach dem Einkommen wie auch nach der Kinderzahl (unter 18 Jahren) einer Familie berechnet (Erhöhungsbetrag).
Dieser Erhöhungsbetrag wird unabhängig von der Anzahl der die FESN besuchenden Kinder einmal pro Familie erhoben und ist dem Sockelbetrag hinzuzurechnen.
Er ermittelt sich wie folgt: Das Nettoeinkommen (inklusive des Kindergelds) der Familie teilt sich durch die Anzahl aller im Haushalt lebender Familienmitglieder (einschl. Erziehungsberechtigter) und ergibt einen Richtwert.
Alleinerziehende erhöhen den Teiler um 1. Anhand der nachfolgenden Tabelle wird dem Richtwert der jeweilige Erhöhungsbetrag zugeordnet.
Richtwert | Erhöhung |
---|---|
unter 350,00 € | keine Erhöhung |
zwischen 350,01 € und 400,00 € | 10,00 € |
zwischen 400,01 € und 450,00 € | 20,00 € |
zwischen 450,01 € und 500,00 € | 30,00 € |
zwischen 500,01 € und 550,00 € | 40,00 € |
zwischen 550,01 € und 600,00 € | 50,00 € |
zwischen 600,01 € und 650,00 € | 60,00 € |
zwischen 650,01 € und 700,00 € | 70,00 € |
zwischen 700,01 € und 750,00 € | 85,00 € |
zwischen 750,01 € und 800,00 € | 100,00 € |
zwischen 800,01 € und 850,00 € | 115,00 € |
zwischen 850,01 € und 900,00 € | 130,00 € |
über 900,00 € | 140,00 € |
Rechenbeispiel:
Das Nettofamilieneinkommen inklusive Kindergeld für 2 Kinder beträgt 2.700,- €. Hieraus ergibt sich folgende Rechnung:
2.700,- € geteilt durch 4 Personen ergibt einen Richtwert von 675.
Dieser entspricht einem Erhöhungsbetrag von 70,- EUR. Dieser ist dem jeweiligen Sockelbetrag hinzuzurechnen.
3. Reduzierungen
- Individuelle Reduzierungen bis zum völligen Verzicht sind nach Absprache möglich.
- Die Schule bietet den Eltern die Möglichkeit an, ein nach einem prozentualen Anteil am Haushaltseinkommen berechnetes Schulgeld zu zahlen, das 5% des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigt.
4. Lernmittelfreiheit
Notwendige Lernmittel sind unentgeltlich. Es besteht Lernmittelfreiheit.
5. Beitragsmonate
Das Schuljahr umfasst 12 Beitragsmonate. Es beginnt am 01. September und endet am 31. August.