Unser Schulgeld – bewusst niedrig gehalten

Unser Schulgeld besteht aus einem einkommensunabhängigen Sockelbetrag und einem einkommensabhängigen Erhöhungsbetrag. Das Schulgeld wird 12 x im Jahr gezahlt, von September eines Jahres bis August des folgenden Jahres. Ein Geschwisterrabatt wird gewährt. Das Schulgeld wird für max. 3 Kinder berechnet. Ab dem 4. Kind, das zeitgleich unsere Schule besucht, gibt es eine Schulgeldbefreiung. Nach unserer Vorstellung soll der Besuch unserer Schule nicht an der Höhe des Schulgeldes scheitern. Nach Absprache ist daher eine individuelle Reduzierung des Schulgeldes bis zum Schulgeldverzicht möglich.

Schulgeldordnung

(Stand 01/2023)

Das Schulgeld besteht aus einem einkommensunabhängigen Sockelbetrag und einem einkommensabhängigen – sozial gestaffelten – Erhöhungsbetrag.

1. Monatlicher Sockelbetrag

1.1 Grundschule

Monatlicher Sockelbetrag
erstes Kind mtl. 99,00€
zweites Kind mtl. 68,00€
drittes Kind mtl. 46,00€
viertes Kind es wird kein
Schulgeld erhoben

1.2 Realschule

Monatlicher Sockelbetrag Verzicht zu bezahlen
erstes Kind mtl. 114,00€ 48,00€ 66,00€
zweites Kind mtl. 83,00€ 35,00€ 48,00€
drittes Kind mtl. 61,00€ 25,00€ 36,00€
viertes Kind es wird kein Schulgeld erhoben

1.3 Werkrealschule

Monatlicher Sockelbetrag Verzicht zu bezahlen
erstes Kind mtl. 114,00€ 68,00€ 46,00€
zweites Kind mtl. 83,00€ 49,00€ 34,00€
drittes Kind mtl. 61,00€ 36,00€ 25,00€
viertes Kind es wird kein Schulgeld erhoben

2. Monatlicher Erhöhungsbetrag

Zusätzlich zu dem Sockelbetrag wird ein sozial gestaffeltes Schulgeld erhoben, das sich sowohl nach dem Einkommen wie auch nach der Kinderzahl (unter 18 Jahren) einer Familie berechnet. Dieser Erhöhungsbetrag ist (einmal pro Familie) dem Sockelbetrag hinzuzurechnen und ermittelt sich wie folgt:

Der Gesamtbruttoverdienst (ohne Kindergeld) einer Familie teilt sich durch die Anzahl aller Familienmitglieder (einschl. Erziehungsberechtigter) und ergibt einen Richtwert. Alleinerziehende dürfen den Teiler um 1 erhöhen.

Anhand der nachfolgenden Tabelle wird dem Richtwert der jeweilige Erhöhungsbetrag zugeordnet.

Richtwert Erhöhung
unter 300€ keine Erhöhung
zwischen 300€ und 400€ 16,00€
zwischen 400€ und 500€ 26,00€
zwischen 500€ und 600€ 36,00€
zwischen 600€ und 700€ 52,00€
zwischen 700€ und 800€ 77,00€
zwischen 800€ und 900€ 103,00€
über 900€ 128,00€

Rechenbeispiel:

Bruttofamilieneinkommen 2.750,00 € (ohne Kindergeld) und drei Kinder unter 18 Jahren in der Familie ergibt folgende Rechnung:
2.750,00 € geteilt durch 5 Personen in der Familie ergibt den Richtwert von 550 €, das entspricht einem Erhöhungsbetrag von 36 €.

3. Reduzierungen

  • Individuelle Reduzierungen bis zum völligen Verzicht sind nach Absprache möglich.
  • Die Schule bietet die Möglichkeit an, ein nach einem prozentualen Anteil am Haushaltseinkommen berechnetes Schulgeld zu zahlen, das 5% des Haushaltnettoeinkommens nicht übersteigt.

4. Lernmittelfreiheit

Notwendige Lernmittel sind unentgeltlich. Es besteht Lernmittelfreiheit.

5. Beitragsmonate

Das Schuljahr umfasst 12 Beitragsmonate. Es beginnt am 01. September und endet am 31. August.

Elternmitarbeit

Die Kooperation zwischen Schule und den Eltern unserer Schülerinnen und Schülern ist sehr eng. Vor diesem Hintergrund gibt es bei uns Elterndienste, die in einem Umfang von 35 Std. pro Schuljahr geleistet werden (Alleinerziehende 20 Std. pro Schuljahr). Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Reinigung der Klassenzimmer, der Flure und des Treppenhauses.

Weitere Bereiche der Elternmitarbeit:

  • Mensa-Team
  • Betreuung des IT-Bereich
  • Renovieren und Umbauen
  • Kinderkleidermarkt
  • Fahrdienste für schulische Projekte
  • Sonstiges