Unser Schulgeld – bewusst niedrig gehalten
Unser Schulgeld besteht aus einem einkommensunabhängigen Sockelbetrag und einem einkommensabhängigen Erhöhungsbetrag. Das Schulgeld wird 12 x im Jahr gezahlt, von September eines Jahres bis August des folgenden Jahres. Ein Geschwisterrabatt wird gewährt. Das Schulgeld wird für max. 3 Kinder berechnet. Ab dem 4. Kind, das zeitgleich unsere Schule besucht, gibt es eine Schulgeldbefreiung. Nach unserer Vorstellung soll der Besuch unserer Schule nicht an der Höhe des Schulgeldes scheitern. Nach Absprache ist daher eine individuelle Reduzierung des Schulgeldes bis zum Schulgeldverzicht möglich.
Schulgeldordnung
(Stand 01/2023)
Das Schulgeld besteht aus einem einkommensunabhängigen Sockelbetrag und einem einkommensabhängigen – sozial gestaffelten – Erhöhungsbetrag.
1. Monatlicher Sockelbetrag
1.1 Grundschule
Monatlicher Sockelbetrag | |
---|---|
erstes Kind | mtl. 99,00€ |
zweites Kind | mtl. 68,00€ |
drittes Kind | mtl. 46,00€ |
viertes Kind | es wird kein Schulgeld erhoben |
1.2 Realschule
Monatlicher Sockelbetrag | Verzicht | zu bezahlen | |
---|---|---|---|
erstes Kind | mtl. 114,00€ | 48,00€ | 66,00€ |
zweites Kind | mtl. 83,00€ | 35,00€ | 48,00€ |
drittes Kind | mtl. 61,00€ | 25,00€ | 36,00€ |
viertes Kind | es wird kein Schulgeld erhoben |
1.3 Werkrealschule
Monatlicher Sockelbetrag | Verzicht | zu bezahlen | |
---|---|---|---|
erstes Kind | mtl. 114,00€ | 68,00€ | 46,00€ |
zweites Kind | mtl. 83,00€ | 49,00€ | 34,00€ |
drittes Kind | mtl. 61,00€ | 36,00€ | 25,00€ |
viertes Kind | es wird kein Schulgeld erhoben |
2. Monatlicher Erhöhungsbetrag
Zusätzlich zu dem Sockelbetrag wird ein sozial gestaffeltes Schulgeld erhoben, das sich sowohl nach dem Einkommen wie auch nach der Kinderzahl (unter 18 Jahren) einer Familie berechnet. Dieser Erhöhungsbetrag ist (einmal pro Familie) dem Sockelbetrag hinzuzurechnen und ermittelt sich wie folgt:
Der Gesamtbruttoverdienst (ohne Kindergeld) einer Familie teilt sich durch die Anzahl aller Familienmitglieder (einschl. Erziehungsberechtigter) und ergibt einen Richtwert. Alleinerziehende dürfen den Teiler um 1 erhöhen.
Anhand der nachfolgenden Tabelle wird dem Richtwert der jeweilige Erhöhungsbetrag zugeordnet.
Richtwert | Erhöhung |
---|---|
unter 300€ | keine Erhöhung |
zwischen 300€ und 400€ | 16,00€ |
zwischen 400€ und 500€ | 26,00€ |
zwischen 500€ und 600€ | 36,00€ |
zwischen 600€ und 700€ | 52,00€ |
zwischen 700€ und 800€ | 77,00€ |
zwischen 800€ und 900€ | 103,00€ |
über 900€ | 128,00€ |
Rechenbeispiel:
Bruttofamilieneinkommen 2.750,00 € (ohne Kindergeld) und drei Kinder unter 18 Jahren in der Familie ergibt folgende Rechnung:
2.750,00 € geteilt durch 5 Personen in der Familie ergibt den Richtwert von 550 €, das entspricht einem Erhöhungsbetrag von 36 €.
3. Reduzierungen
- Individuelle Reduzierungen bis zum völligen Verzicht sind nach Absprache möglich.
- Die Schule bietet die Möglichkeit an, ein nach einem prozentualen Anteil am Haushaltseinkommen berechnetes Schulgeld zu zahlen, das 5% des Haushaltnettoeinkommens nicht übersteigt.
4. Lernmittelfreiheit
Notwendige Lernmittel sind unentgeltlich. Es besteht Lernmittelfreiheit.
5. Beitragsmonate
Das Schuljahr umfasst 12 Beitragsmonate. Es beginnt am 01. September und endet am 31. August.